[Hessen] Mit dem neuen Förderprogramm „Hitzehilfe für Hessen“ stellt das Hessische Umweltministerium in den kommenden drei Jahren rund zehn Millionen Euro bereit, um besonders gefährdete Gruppen vor extremen Temperaturen zu schützen. Gefördert wird die Anschaffung mobiler und teilstationärer Klimaanlagen in Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten, um dort gezielt kühle Rückzugsräume zu schaffen.
Das Angebot richtet sich an kommunale, freigemeinnützige sowie private Träger, die pro Standort bis zu 5.000 Euro Unterstützung erhalten können, was die Anschaffung von jährlich mehr als 6.000 Anlagen ermöglichen könnte.
Die Minister Ingmar Jung, Diana Stolz und Heike Hofmann betonen den bürokratiearmen und pragmatischen Ansatz der Maßnahme, der bereits ab dem kommenden Sommer eine spürbare Entlastung für Pflegebedürftige, Kinder und das Betreuungspersonal schaffen soll.
So weit so gut
Was bringt das auf Dauer?
Mobile und teilstationäre Klimaanlagen unterscheiden sich im Wesentlichen durch Bauart, Installationsaufwand, Leistungsfähigkeit und Eignung für verschiedene Gebäudesituationen und bringen mobile Klimageräte und teilstationäre Anlagen sehr unterschiedliche Ergebnisse.
Entscheidend sind Energieverbrauch, Kühlleistung, Geräuschentwicklung, Betriebskosten und die Frage, ob ein Raum dauerhaft oder nur gelegentlich gekühlt werden soll. Für Räume dauerhafter Nutzung sind teilstationäre Systeme technisch überlegen, während mobile Monoblocks vor allem als kurzfristige Lösung dienen.
Mobile Monoblock‑Geräte benötigen keinen festen Einbau. Sie sind flexibel einsetzbar, liefern kurzfristige Kühlung, sind aber energetisch ineffizient, weil der Abluftschlauch im (abgedichteten) Fenster einen ständigen Unterdruck erzeugt, der warme Außenluft nachzieht. Das führt dazu, dass die reale Kühlwirkung geringer ist als die nominelle Leistung vermuten lässt.
Langfristig bedeutet das höhere Stromkosten, mehr Laufzeit, mehr Geräusch und eine insgesamt unbefriedigende Klimatisierung. Für dauerhafte Nutzung sind sie technisch nicht geeignet: Man muss mit steigenden Betriebskosten und begrenzter Wirkung rechnen.
Kosten: Mobile Monoblock‑Geräte sind in der Anschaffung günstig, meist im Bereich von 200 bis 500 Euro.
Teilstationäre Anlagen – etwa kompakte Split‑Mobilgeräte oder Wandgeräte mit definierten Luftwegen ohne vollwertige Außeneinheit – bleiben grundsätzlich beweglich, erfordern aber eine dauerhafte Durchführung für Kältemittelleitungen oder Zu‑/Abluft. Sie arbeiten leiser, effizienter und stabiler, halten die Raumtemperatur konstant.
Auf Dauer entsteht damit ein verlässliches, kontrollierbares Raumklima, das auch bei Hitzeperioden funktioniert. Die Geräte sind weniger störanfällig, verursachen geringere Folgekosten, eignen sich für regelmäßige Nutzung und erweisen sich alltagstauglicher.
Kosten: Teilstationäre Anlagen liegen in der Anschaffung meist zwischen 900 und 2 .000 Euro.
Das sollte man auch noch wissen: Bei Split-Geräten sitzt der laute Kompressor draußen an der Fassade. Bei mobilen Monoblock-Geräten steht er mitten im Raum. Das sorgt für einen dauerhaften Geräusch-Pegel von ca. 50 bis 65 dB (vergleichbar mit einem lauten Gespräch oder Rasenmäher in Entfernung) – denkbar ungünstig für Ruheräume in Kitas oder Seniorenheimen. Außerdem macht er das Gerät schwer (meist 20 bis 30 kg) und kann auf Holzböden brummende Vibrationen übertragen.
Und was ist mit dem Planungs- oder Einbauaufwand?
Laut Vorgaben des Hessischen Umweltministeriums werden ausschließlich die reinen Anschaffungskosten mit bis zu 85 % und maximal 5.000 € pro Standort gefördert. Die Kosten für Installation, Einbau, bauliche Anpassungen oder Planung werden nicht übernommen. Das Land begründet diesen Schritt damit, dass dadurch ein möglichst einfaches und schnelles Antragsverfahren garantiert werden soll.
Fakt ist: Die Geräte verschaffen punktuelle Kühlung in Hitzeperioden, aber sie ersetzen keine bauliche Klimaanpassung. So bleiben sie ein technischer Ersatz für fehlende Gebäudesanierung, Verschattung, Dämmung oder intelligente Lüftungskonzepte.
Für ganz Hessen mit ca. 2.500 Pflege‑ und Betreuungseinrichtungen (ambulant und stationär, Stichtag 15.12.2023) und rund Kitas 4. 500 am 1. März 2025 (laut Statistischem Landesamt) bedeutet das eine kurzfristige Entlastung. Andererseits aber langfristig steigende Betriebskosten und Wartungsaufwand.
Die bekannten Lieferverzögerungen der Klimageräte im letzten Sommer verstärken zudem den Eindruck, dass hier ein politisches Signal gesetzt wurde, das aber aktuelle Herausforderungen nicht dauerhaft löst: Das „großzügige Geschenk“ des Ministeriums bringt eine kurzfristige Symptombehandlung - leider keine strukturelle Lösung.
Da Umbauten jahrelang dauern und kurzfristig an fehlenden Mitteln der Träger scheitern, sind die mobilen Geräte eine Akutmaßnahme, um im Sommer kühle Kälteinseln - also einzelne Räume im Haus - für schutzbedürftige Menschen zu schaffen.
Immerhin ;-)
PS: Wenn man die Gesamtsumme für drei Jahre durch den Maximalbetrag teilt (10.000.000 € ÷ 5.000 €) kommen dabei nur insgesamt 2. 000 Einrichtungen heraus...

Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de





















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