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Förderung gekaufter neuer E‑Autos ist online

Symbolbild KI-generiert (c) Microsoft Copilot[Deutschland] Seit dem 19. Mai 2026 können Anträge zur Förderung beim Kauf neuer E-Autos online gestellt werden. Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, ist das Verfahren ausschließlich digital gestaltet. Im Portal der Förderzentrale Deutschland wird die sogenannte BundID benötigt. Sie ermöglicht den Zugang zu staatlichen Online-Diensten in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis oder mit einem ELSTER-Zertifikat. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erläutert wichtige Fördervoraussetzungen.

Das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltete Programm bezieht sich auf ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland erstmals zugelassene Pkw (Klasse M1) mit rein batterieelektrischem-, Range-Extender- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Dabei dürfen die Autos mit Verbrennermotoren nach den Messvorgaben nicht mehr als 60 Gramm CO2 ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mind. 80 km aufweisen. Plug-In-Autos müssen zudem bis zum 30.06.2027 zugelassen werden. Vom Programm ausgeschlossen sind Gebrauchtfahrzeuge und Tageszulassungen.

Förderung für Private mit Einkommensgrenzen

Ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland können für den Kauf oder das Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs Fördermittel beantragen. Selbständige sind nur antragsberechtigt, wenn das Neufahrzeug privat gehalten wird und nicht Teil des Betriebsvermögens ist. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen ohne Kinder. Pro Kind verschiebt sich diese Einkommensgrenze um je 5.000 Euro nach oben. 90.000 Euro ist dann die absolute Obergrenze des Einkommens für Familien mit zwei oder mehr Kindern.

Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender. Für Familien erhöht sich die Förderung pro Kind um 500 Euro, bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt. Es gilt eine soziale Staffelung: Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro erhöht sich die Förderung um 1.000 Euro. Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen unter 45.000 Euro erhöht sich die Förderung nochmals um 1.000 Euro.

Antrag ist nur online möglich

Die Höhe des zu versteuernden Einkommens wird aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide errechnet. Die Bescheide dürfen maximal drei Kalenderjahre alt sein. Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate, bei ununterbrochener Zulassung in Deutschland. Laut BAFA ist eine kürzere Haltedauer dem Amt unverzüglich anzuzeigen. Das BAFA entscheidet dann im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens im jeweiligen Einzelfall über die anteilige oder vollständige Rückforderung der Förderung.

Das Bundesumweltministerium schätzt, dass die vorhandenen Mittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro für etwa 800.000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029 reichen werden.

Informationen zu den Fördervoraussetzungen und allen Details finden sich auf den Seiten der BAFA. Dort ist auch der Zugang zum Antragsportal verlinkt.

Der AvD begrüßt das Förderprogramm für mittlere Einkommen als Baustein für eine bezahlbare Alltagsmobilität. Der Club sieht es als positiv an, dass die Hybridtechnologie und Autos mit Range-Extendern Berücksichtigung finden. Die zu erreichende Klimaneutralität ist auch mit Verbrennern zu erreichen. Dazu müssen diese mit aus erneuerbaren Energien hergestellten synthetischen Kraftstoffen betrieben werden.

Der nach wie vor hohe Bestand von konventionell angetriebenen Autos wird auch nach 2035 in großer Zahl unterwegs sein. Wenn die Klimaziele demnach realistisch angegangen werden sollen, besteht hier weiterhin großer Handlungsbedarf. Trotz der Förderung bleibt für viele Millionen Menschen die Anschaffung eines Neufahrzeuges eher die Ausnahme. Aus Sicht des AvD muss die Frage der Bezahlbarkeit im Mittelpunkt jeder Bemühung von Politik und Gesellschaft stehen, um Verkehr zukunftsfähig zu machen.

Quelle Text: AvD – Der Automobilclub. Seit über 125 Jahren.

 

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