[Deutschland] Die HDI Versicherung verschickt derzeit eine standardisierte Service‑Mail, die auf den ersten Blick wie eine harmlose Einladung in die „HDI Kundenwelt“ wirkt. Tatsächlich handelt es sich um einen klassischen Digitalisierungs‑Schub, der Kundinnen und Kunden in ein neues Online‑Portal lenken soll. Versprochen werden „Komfort“, „Sicherheit“ und „alles an einem Ort“ – die üblichen Marketingfloskeln, die Versicherer seit Jahren verwenden, wenn sie ihre Kommunikation weg vom Papier und hin zu automatisierten Self‑Service‑Strukturen verschieben wollen.
Inhaltlich bietet die Mail keinen Mehrwert für Kunden. Es gibt keine neuen Vertragsinformationen, keine relevanten Hinweise, keine konkrete Verbesserung. Die Botschaft der HDI-Versicherung lautet schlicht: "Bitte wechseln Sie in unser digitales Portal, damit wir (HDI) künftig weniger Aufwand haben." Der angebliche Vorteil für die Kundschaft bleibt eine bloße Behauptung.
Interessant ist diese Mailnachricht unten im Kleingedruckten
Da kündigt HDI offen an, die hinterlegte E‑Mailadresse künftig für Werbung, Produktinformationen, Serviceangebote und Zufriedenheitsbefragungen zu nutzen – solange man nicht ausdrücklich widerspricht. Das ist der eigentliche „Trick“ dieser Nachricht: Ein Opt‑out‑Mechanismus, der darauf setzt, dass die meisten Menschen solche Passagen überlesen. Wer nicht aktiv widerspricht, erhält künftig zusätzliche Mails, die mit dem eigenen Vertrag nichts zu tun haben.
Der Widerspruch ist einfach und lautet: „Hiermit widerspreche ich der Nutzung meiner E‑Mailadresse für Werbung, Produktinformationen, Serviceleistungen sowie Kundenzufriedenheitsbefragungen gemäß § 7 UWG. Bitte verwenden Sie meine E‑Mailadresse ausschließlich für vertraglich notwendige Mitteilungen. Ich bitte um schriftliche Bestätigung.“ Damit ist die Sache erledigt - hoffentlich.
Die HDI‑Mail ist ein Beispiel für moderne Firmenkommunikation: digital glänzend verpackt, inhaltlich dünn, und mit einem versteckten Zusatznutzen für das Unternehmen. Wer seine Ruhe haben will, sollte den Widerspruch gleich abschicken.

Nachtrag: Im September kam eine Mail auf den Widerspruch
Die Abteilung Qualitätsmanagement der HDI entschuldigte sich höflich, aber ohne jede echte Verantwortungsübernahme. Ein Werbewiderspruch, der angeblich korrekt hinterlegt war, wurde (upsi) ignoriert - ein „bedauerlicher Fehler“, angeblich verursacht durch eine „manuelle Auswahl“.
Diese Erklärung ist nicht mehr als ein dünnes Schutzschild. Wenn ein Widerspruch im System vermerkt ist, darf eine werbliche Mail schlicht nicht versendet werden. Punkt!
Bemerkenswert ist die kommunikative Gedankenlosigkeit in der Mail. Am Ende der Antwort hängt erneut der Standard‑Werbehinweis, also genau jener Passus, gegen den man sich gerade gewehrt hatte. Das zeigt, wie automatisiert solche Schreiben produziert werden. Qualitätsmanagement wird hier zur Etikette, nicht zur tatsächlichen Sorgfaltspflicht.
Der Fall illustriert die Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität: Man spricht von Sensibilisierung und optimierten Abläufen, während gleichzeitig die eigenen Routinen ungebremst weiterlaufen.
Die Botschaft an den Kunden lautet: Wir haben einen Fehler gemacht, aber bitte betrachten Sie ihn als erledigt.
Genau diese Art von Kommunikation macht deutlich, wie wenig individuelle Aufmerksamkeit hinter solchen Standardantworten steckt.
So what!
Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de
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