Statement zu regenerativen Wasserkraftanlagen

Mittwoch, den 18. Mai 2022 um 08:46 Uhr Gut zu wissen - Lebenselixier Wasser
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Stromerzeugung Nidda-Talsperre - Beispielbild (c) HESSENMAGAZIN.de
Stromerzeugung Nidda-Talsperre - Beispielbild (c) HESSENMAGAZIN.de

[Hessen / Deutschland] Das "Osterpaket" der Bundesregierung sieht vor, Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 501 kW „aus ökologischen Gründen“ aus dem Fördermechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 herauszunehmen. Darüber hinaus soll der Erhalt der EEG-Vergütung an wasserhaushaltsrechtliche Vorgaben geknüpft werden und der Ausbau der Wasserkraft nicht im überragenden öffentlichen Interesse stehen als Korrektiv zu einer möglichen Abweichung von den Bewirtschaftungszielen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

Die Auswirkungen sind erheblich, da sie einen Großteil der Wasserkraftstandorte betreffen würden. Rund 90 Prozent der Wasserkraftanlagen in Deutschland, also insgesamt ca. 7.300 mittelständische Anlagen, haben eine Leistung unter 500 kW.

Doch die Wasserkraft darf gegenüber den sonstigen regenerativen Energien nicht schlechter behandelt werden. Die beabsichtigten Änderungen müssen daher unverzüglich gestrichen werden. Allein die Menge des erzeugten Stroms ist nicht der alles entscheidende Faktor.

Die ökologischen Auswirkungen einer Wasserkraftanlage auf das Gewässerökosystem lassen sich nur standörtlich und einzelfallbezogen beurteilen. Der pauschale Vorwurf, dass kleine Wasserkraftanlagen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Gewässerökologie und der Biodiversität in den Gewässern führen, mit dem Ergebnis, dass der von der WRRL geforderte gute ökologische Zustand nicht erreicht werden kann, ist sachlich und fachlich nicht haltbar.

Eine mögliche ökologische Beeinträchtigung oder deren Kompensation für jede Wasserkraftnutzung im Einzelnen und unter Berücksichtigung der insgesamt vorhandenen Einflüsse auf das Fließgewässer zu beurteilen.

Die pauschale Festlegung, dass die Wasserkraftnutzung im Gegensatz zu den anderen Erneuerbaren Energien nicht im überragenden öffentlichen Interesse liegt, um eine Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen nach der WRRL begründen zu können, ist im Angesicht der Energiekrise nicht zu begründen und auch mit höherrangigem Recht nicht vereinbar.

Die Arbeitsgemeinschaft Hessischer Wasserkraftwerke fordert, den Förderstopp für kleine Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 501 Kilowatt ab dem Jahr 2023 zu revidieren. Die Änderung in § 40 Abs. 1 EEG muss gestrichen werden.

Stattdessen sollten Anreize für die Modernisierung von Bestandsanlagen und den gewässerverträglichen Aus- und Neubau bereits bestehender Querbauwerke gesetzt werden.

Quelle Text: Arbeitsgemeinschaft Hessischer Wasserkraftwerke, www.wasserkraft-in-hessen.de


Nachtrag zur Debatte (KI-generiert :-)

EEG 2023: Kleine Wasserkraft bleibt im Förderrahmen

[Deutschland] Die Diskussion um die Zukunft der kleinen Wasserkraftanlagen in Deutschland hat ein klares Ergebnis: Der ursprünglich im „Osterpaket“ der Bundesregierung vorgesehene Förderstopp für Anlagen mit einer Leistung unter 501 Kilowatt wurde nach massiver Kritik zurückgenommen. Damit bleibt die Wasserkraft auch in dieser Größenordnung Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023.

Die Arbeitsgemeinschaft Hessischer Wasserkraftwerke und zahlreiche Betreiber hatten zuvor gewarnt, dass ein Ausschluss aus der Förderung rund 90 Prozent der Standorte betroffen hätte – insgesamt etwa 7.300 mittelständische Anlagen. Sie argumentierten, dass ökologische Auswirkungen nicht pauschal, sondern nur standortbezogen zu beurteilen seien und dass Wasserkraft gegenüber anderen erneuerbaren Energien nicht schlechter gestellt werden dürfe.

Der Bundestag bestätigte im Juli 2022 die geänderte Fassung des EEG: Wasserkraft gilt weiterhin als im „überragenden öffentlichen Interesse“ und bleibt förderfähig. Statt eines Rückbaus setzt die Politik nun auf Anreize für die Modernisierung und den gewässerverträglichen Ausbau bestehender Anlagen.

Damit ist die kleine Wasserkraft auch künftig ein Baustein der Energiewende – wenn auch mit einem vergleichsweise geringen Anteil am Strommix. Für Hessen bedeutet dies Planungssicherheit für zahlreiche Betreiber, die ihre Anlagen ökologisch verbessern und zugleich zur regionalen Energieversorgung beitragen können.