Übergabe der Bescheide © HMLU/Dennis Möbus
[Hessen] Mehr als 40 Millionen Euro stehen jährlich für die Stärkung der ländlichen Regionen bereit. Zwölf neu anerkannte Kommunen können nun innerhalb von sechs Jahren von den Förderangeboten profitieren, z. B. für die Renovierung des Dorfgemeinschaftshauses, die Neugestaltung des Dorfplatzes, die Sanierung des Freibades oder Wohnraumschaffung. Über die Verwendung der Gelder vor Ort entscheidet jeweils eine Steuerungsgruppe, der auch Bürgerinnen und Bürger angehören.
Insgesamt sind jetzt 97 Kommunen mit 703 Ortsteilen im Förderprogramm zur Dorfentwicklung. Für die Laufzeit 2026 bis 2032 profitieren:
- Stadt Allendorf-Lumda mit den Ortsteilen Climbach, Nordeck und Winnen (Landkreis Gießen)
- Gemeinde Brombachtal (Landkreis Odenwald)
- Gemeinde Calden (Landkreis Kassel)
- Stadt Hessisch-Lichtenau (Landkreis Werra-Meißner)
- Gemeinde Hüttenberg mit dem Ortsteil Hüttenberg (Landkreis Lahn-Dill)
- Stadt Korbach (Landkreis Waldeck-Frankenberg)
- Gemeinde Lichtenfels (Landkreis Waldeck-Frankenberg)
- Stadt Lindenfels (Landkreis Bergstraße)
- Gemeinde Mücke (Landkreis Vogelsberg)
- Stadt Nidderau (Landkreis Main-Kinzig)
- Stadt Niedenstein (Landkreis Schwalm-Eder)
- Gemeinde Wölfersheim (Landkreis Wetterau)
Gut zu wissen
Die Anerkennung als Förderschwerpunkt passiert nicht „über Nacht“ – sie folgt einem klaren, mehrstufigen Weg, der sich über mehrere Monate hinzieht.
Am Anfang formuliert der Gemeindevorstand oder Magistrat einen Bewerbungsantrag als qualifizierte Interessenbekundung für die Aufnahme in die Dorfentwicklung. Der Antrag muss von der Gemeindevertretung positiv beschlossen werden. Erst danach darf er offiziell eingereicht werden. Geschildert werden die Ausgangslage, die Herausforderungen und erste Entwicklungsziele. Auch die Finanzlage und das Engagement müssen überzeugend dargestellt werden, sowie warum man Unterstützung braucht und welche Entwicklungschancen bestehen.
Genaueres dazu bei der WIBank, der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen <-KLICK.
Die "Dorfmoderation" unterstützt die Kommune dabei, vorab ein "KEK" - kommunales Entwicklungskonzept zu erstellen. Dafür bekommt sie vom Land einen Zuschuss zu 20.000 Euro auf Antrag. Die Beauftragung eines Fachbüros ist nicht zwingend notwendig, um einzelne Handlungsfelder vertieft zu bearbeiten und den Beteiligungsprozess mit den Bürgern flexibel an die örtlichen Bedürfnisse anzupassen. Die Förderung kann für die Vorbereitung zur Bewerbung für die hessische Dorfentwicklung sowie die Durchführung des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ verwendet werden.
Auch das Land Hessen gibt Hilfestellung mit dem digitalen "Potenzialflächenkataster", das Baulücken, Leerstände und andere innerörtliche Entwicklungsflächen von oben aus der Vogelperspektive aufzeigt. Die Anwendung unterstützt Bauämter bei der Planung und hilft, im Ort Entwicklungspotenziale und Möglichkeiten zu erkennen.
Eingereicht wird das kommunale Entwicklungskonzept (KEK) bis zum 1. Februar bei der Fach‑ und Förderbehörde des jeweiligen Landkreises, bzw. die zuständige Abteilung im Landkreis, die die Bewerbungen prüft, berät und an das Land Hessen weiterleitet. In Hessen sind das meist die Ämter für den ländlichen Raum / Regionalentwicklung innerhalb der Kreisverwaltungen.
Anschließend prüft das Land die örtliche Situation, die geplanten Maßnahmen und das Engagement der Kommune. Wichtig sind dabei eine nachweisbare Beteiligung der Bürger, ein kommunaler Eigenanteil von mindestens zehn Prozent sowie klar formulierte, realistisch umsetzbare Projekte inklusive Tabellen und Karten. Bewertet werden Leerstände, Daseinsvorsorge, Engagement, Zukunftspotenzial usw..
Die Entscheidung über die Anerkennung dann fällt im Sommer.
Nach der Anerkennung beginnt die eigentliche Arbeit in der Kommune mit Workshops, Ortsbegehungen, Beteiligungsformaten, Analysen und der Projektentwicklung. Der Rahmen dafür ist das "Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept" (IKEK), das gemeinsam mit der Bürgerschaft erarbeitet wird und alle geplanten Schritte verbindlich festlegt.
Die "Förderkulisse" ist dabei ein klar abgegrenzte Bereich im Ort, in dem Fördermittel der Dorfentwicklung eingesetzt werden dürfen. Dadurch wird bestimmt, welche Straßen, Quartiere und Gebäude förderfähig sind. Meist umfasst sie den historischen Ortskern, wichtige Straßenzüge, ortsbildprägende Gebäude sowie Bereiche mit Leerständen.
Festgelegt wird die Kulisse im Rahmen des IKEK: Nach Analyse des Ortes und Beteiligung der Bürger definiert ein Planungsbüro gemeinsam mit der Kommune, wo die Förderung den größten Nutzen bringt. Das Land Hessen bestätigt diese Abgrenzung anschließend offiziell.
Diese Erarbeitung des IKEK dauert in der Regel 12 bis 18 Monate. Erst wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, kann eine Kommune Zuschüsse für Ortskernentwicklung, Leerstandsaktivierung und Daseinsvorsorge auf Antrag erhalten.
Die nächste Runde hat schon begonnen. Mehr dazu: https://landwirtschaft.hessen.de/heimat/dorfentwicklung.
Quelle Brigitta Möllermann, HESSENMGAZIN.de