Neuer Bußgeldkatalog tritt Ende Oktober in Kraft

Mittwoch, den 13. Oktober 2021 um 05:13 Uhr Gut zu wissen - Verkehr
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Verstöße gegen Tempolimits und Parkvorschriften werden deutlich teurer (c) AvD[Deutschland] Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2021 in seiner letzten Sitzung vor Endes seines Geschäftsjahres eine Verschärfung von Verkehrssanktionen beschlossen. Mit der sogenannten Bußgeldnovelle werden unter anderem die Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen, Falschparken und Bilden einer Rettungsgasse mit höheren Bußen versehen. Der neue Bußgeldkatalog soll noch im Oktober in Kraft treten. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) informiert über die neuen Sanktionen.

Der aktualisierte Bußgeldkatalog ergänzt die am 20. April 2020 beschlossene Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Geändert oder neu eingeführt wurden damals etwa Regeln für das Überholen von Radfahrern, die Pflicht für Lieferfahrzeuge und Lkw zum Schritttempo beim Rechtsabbiegen innerorts und das Verbot unberechtigt eine Rettungsgasse zu benutzen. Gleichzeitig sollten im Bußgeldkatalog entsprechendes Fehlverhalten bestraft sowie bestehende Regelsätze für viele Parkverstöße und Geschwindigkeitsübertretungen erhöht werden.

Die ursprünglichen Anpassungen der Bußen wurden durch Bundesrats-Fachausschüsse bei den Fahrverboten noch kurzfristig geändert. Der neu gefasste Katalog trat wegen eines Zitierfehlers nicht zeitgleich in Kraft. Das führte zu langwierigen politischen Diskussionen. Gerichte wenden deshalb nach April 2020 bis heute den vorher gültigen Bußgeldkatalog an.

Deutliche Erhöhung bei Tempoverstößen

Eine der wichtigsten Folgen aus den politischen Diskussionen ist die Beibehaltung der bisherigen Schwellen für Fahrverbote und für Punkteeinträge. Der AvD hatte sich von Anfang an gegen Verschärfungen ausgesprochen. Die wichtigsten Änderungen hat der AvD hier zusammengestellt:

Übertretung der Geschwindigkeit innerorts

Überschreitung km/h bisherige Buße neue Buße Fahrverbot Punkteeintrag
bis 10 15 30

11-15 25 50

16-20 35 70

21-25 80 115
1
26-30 100 180 * 1
31-40 160 260 1 Monat 2
41-50 200 400 1 Monat 2
51-60 280 560 2 Monate 2
61-70 480 700 3 Monate 2
über 70 680 800 3 Monate 2

*1 Monat Fahrverbot bei einer rechtskräftigen Geldbuße wegen einer Überschreitung von mindestens26 km/h und zweiter Verstoß mit mind. 26 km/h innerhalb eines Jahres.

Übertretung der Geschwindigkeit außerorts

*1 Monat Fahrverbot bei einer rechtskräftigen Geldbuße wegen einer Überschreitung von mindestens 26 km/h und zweiter Verstoß mit mind. 26 km/h innerhalb eines Jahres.

Überschreitung km/h bisherige Buße neue Buße Fahrverbot Punkteeintrag
bis 10 10 20

11-15 20 40

16-20 30 60

21-25 70 100
1
26-30 80 150 * 1
31-40 120 200 * 1
41-50 160 320 1 Monat 2
51-60 240 480 1 Monat 2
61-70 440 600 2 Monate 2
über 70 600 700 3 Monate 2

AvD sieht keinen Grund für viele der verschärften Neuregelungen

Fast alle Neuregelungen im Bußgeldkatalog waren schon in der Novelle vom letzten Jahr enthalten. Der untaugliche Versuch einiger Bundesländer unverhältnismäßige Fahrverbote für Autofahrer einzuführen ist damit vom Tisch. Die Verabschiedung des Bußgeldkatalogs beendet gleichzeitig die Rechtsunsicherheit, welche Sanktionen anwendbar sind.

Für den AvD besteht auch jetzt keine Notwendigkeit, die Bußen in diesem Maße anzuheben. Die Statistiken zeigen, dass sich Kraftfahrer überwiegend an die Verkehrsregeln halten. Die entsprechenden Registereinträge in Flensburg sind in den letzten Jahren nicht angestiegen. Verkehrsteilnehmer beachteten die Vorschriften schon überwiegend unter Geltung der bisherigen Sanktionsgrenzen.

Das zeigen auch die Entwicklungen der Unfall- und Unfallopferzahlen, bei denen in den Jahren 2019 und 2020 die niedrigsten je aufgezeichneten Zahlen registriert wurden. Auch ohne die Pandemieeffekte weisen die Zahlen seit Jahren immer niedrigere Geschädigtenzahlen aus.

Der AvD sieht aber in der unzureichenden Durchsetzung der bestehenden Verkehrsregeln gegenüber Kraftfahrern, aber auch gegenüber Radfahrern und Fußgängern, ein Problem. Abschreckende Bußen dürfen nicht mangelnde Kontrolldichte verschleiern.

Der AvD tritt weiter dafür ein, dass sich zur Steigerung der Verkehrssicherheit alle Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr mit der gebotenen Vorsicht verhalten und jederzeit Rücksicht auf andere nehmen.

Quelle: AvD