[Hessen] Falls Sie irgendwo im Outback ein kleines Wochenendhaus Ihr Eigen nennen und sich dort autark mit Energie versorgen, kann dieser lange Schnee‑ und Eiswinter zur Belastungsprobe werden. Besonders dann, wenn Sie beim falschen Lieferanten gelandet sind: Wer sein flüssiges Heizgas nur gegen Vorkasse herausgibt, lässt Kundinnen und Kunden im Zweifel schlicht hängen. Wann die Spedition das als „Gefahrgut“ deklarierte Gas überhaupt liefert, hängt dann allein von der Befahrbarkeit des Zuwegs ab.
Mag sein, dass die Zahlungsmoral mancher Kunden nachgelassen hat. Doch eine Notversorgung, wie sie in solchen Situationen nötig wäre, müsste trotzdem möglich sein – zumindest als Überbrückung, bis reguläre Lieferungen wieder möglich sind. Alles andere wirkt weniger wie Vorsicht, sondern eher wie ein Abschieben von Verantwortung.
Selbst der Hinweis, dass die Hütte einfrieren könnte, ignoriert der spezielle Lieferant. Stattdessen landet eine Rechnung in Ihrem Postfach über mehr als 300 Euro für einen erfolglosen Zustellversuch inklusive Mindermengenzuschlag...
Hat was! Für die Berechnung der „Fehlfahrt“ fehlt jedoch die rechtliche Grundlage: Ein Liefertermin wurde weder angekündigt, noch wäre er möglich gewesen. Es war alles zugeschneit. In der Hessenschau vom 30.01.2026 wurde berichtet, dass die Schneemassen in Hessen sogar das Skifahren in diesen Tagen im Flachland ermöglichten. Es gab erhebliche Neuschneemengen, besonders in den Mittelgebirgen wie Vogelsberg oder Rhön, wo teilweise über 20 cm Schnee fielen. Auch in den Niederungen war der Boden oft schneebedeckt. Es herrschte Dauerfrost und es gab Schneeverwehungen...
Falls Ihr Blutdruck zurzeit etwas niedrig ist, können Sie bei uns nach diesem Lieferanten erkundigen und zu ihm wechseln ;-)))
Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de