Wieder was gelernt: Optionskommunen

Mittwoch, den 10. Dezember 2025 um 06:06 Uhr Gut zu wissen - Notiert !
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Symbol (c) Microsoft Copilot [Hessen und Drumherum] Zum 1. Juli 2026 soll das Bürgergeld in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt und neu strukturiert werden. Die Reform setzt dann mehr auf die Vermittlung sowie verbindlichere Mitwirkung und verschärft Sanktionsregelungen. Sie greift tief in das SGB II ein und stellt hohe Erwartungen an Jobcenter und Leistungsberechtigte.

Besonders relevant sind die geplante frühzeitige Integration von Erziehenden, die Anpassung von § 16e SGB II für Langzeitarbeitslose, die Neuausrichtung der Vermögens- und Wohnkostenregelungen sowie strengere Maßnahmen gegen Missbrauch.

Positiv: Die Verankerung des Passiv-Aktiv-Transfers und zusätzliche Hilfen für Jugendliche

Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) bedeutet, dass eingesparte Mittel aus passiven Leistungen wie Bürgergeld dauerhaft für aktive Fördermaßnahmen genutzt werden können – etwa für Lohnkostenzuschüsse, Qualifizierungen oder geförderte Beschäftigung. So wird Arbeitslosigkeit nicht nur finanziert, sondern in Beschäftigung umgewandelt.

Zusätzliche Hilfen für Jugendliche zielen darauf ab, junge Menschen frühzeitig beim Einstieg in Ausbildung und Arbeit zu unterstützen. Dazu gehören mehr Qualifizierungsangebote, sozialpädagogische Begleitung und zusätzliche Beratungsstrukturen, damit Jugendliche nicht dauerhaft im Grundsicherungssystem verbleiben.


Die hessischen Optionskommunen verfolgen die Reform mit großer Aufmerksamkeit

Sie betonen: Für eine verlässliche Integration in Arbeit braucht es stabile Rahmenbedingungen, klare Regeln und ausreichend Ressourcen. Jobcenter benötigen planbare Budgets, klare gesetzliche Grundlagen und ausreichend Personal. Nur so können sie Menschen wirksam begleiten, Familien stabilisieren und soziale Teilhabe sichern.

Gut zu wissen

Optionskommunen sind sind Landkreise oder kreisfreie Städte, die die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Leistungen nach dem SGB II) eigenverantwortlich betreuen – also ohne die Bundesagentur für Arbeit. Als alleiniger Träger der Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“ bzw. künftig „Grundsicherungsgeld“) übernehmen sie alle Aufgaben der Grundsicherung eigenständig.

Bundesweit gibt es aktuell rund 69 Optionskommunen – 63 Landkreise und 6 kreisfreie Städte - siehe: Wikipedia <-KLICK

Quelle: Kommunales Center für Arbeit des Main-Kinzig-Kreises mit Sitz in Hanau (KCA)